Skip to content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte der Promondis energy GmbH, Kurfürsten-Anlage 36, 69115 Heidelberg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Insbesondere gelten diese AGB für die Lieferung von Photovoltaikanlagen und sonstiger Produkte (zusammen „Produkte“) sowie damit in Zusammenhang stehender Montage-, Aufstellungs- und Inbetriebnahmeleistungen. 1.2. Diese AGB gelten sowohl für Geschäfte mit Kunden, die Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sind. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, ist dies entsprechend gekennzeichnet. 1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass diese ausdrücklich von der Promondis energy GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn die Promondis energy GmbH ein Angebot des Kunden annimmt, das auf dessen Geschäftsbedingungen verweist. Angeboten und Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Liefer- oder Verkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluss; Vertragsinhalt; Auftragsbestätigung

2.1. Sofern Angebote der Promondis energy GmbH nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind, sind diese freibleibend und stellen lediglich ein Angebot an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot abzugeben. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Angebots durch die Promondis energy GmbH zustande. Der Inhalt der Bestätigung ist ausschließlich maßgebend, insbesondere gelten nur die dort angegebenen Lieferumfänge sowie Liefer- und Montagetermine. 2.2. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen haben nur Geltung, wenn sie von der Promondis energy GmbH schriftlich bestätigt wurden. Der Inhalt der Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. 2.3. Werden nach Vertragsschluss beauftragte Leistungen geändert oder zusätzliche Leistungen beauftragt, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. 2.4. Soweit der Vertrag die Lieferung von Produkten durch die Promondis energy GmbH betrifft, gelten ergänzend die kaufrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Vertrag die Erbringung von Montage-, Aufstellungs- und Inbetriebnahmeleistungen betrifft, findet ergänzend Werkvertragsrecht Anwendung. Bei Bauleistungen gilt die VOB/B wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.

3. Lieferung von Produkte und Durchführung von Leistungen

3.1. Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet sind. 3.2. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Promondis energy GmbH. Sofern die Promondis energy GmbH verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können, wird die Promondis energy GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfist nicht verfügbar, ist die Promondis energy GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich ggf. anteilig zurückerstattet. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. 3.3. Vorübergehende Leistungshindernisse durch höhere Gewalt, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Pandemien, Arbeitskämpfe oder sonstige von der Promondis energy GmbH nicht zu vertretende Ereignisse begründen keinen Verzug. 3.4. Eine statische Untersuchung des Gebäudes ist nicht Gegenstand der Leistungen der Promondis energy GmbH soweit nicht anders schriftlich vereinbart. 3.5. Eine Einbindung von neu zu errichtenden Anlagen in einen evtl. vorhandenen Blitzschutz ist nicht Gegenstand der Leistungen der Promondis energy GmbH soweit nicht anders schriftlich vereinbart. 3.6. Die Promondis energy GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter zu bedienen (z. B. Gerüstbau, Elektroarbeiten). 3.7. Die Anlieferung der Produkte erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch ein Transportunternehmen zu dem mit dem Kunden vorab vereinbarten Liefertermin. Die Entladung des Transportes wird vorab mit dem Kunden abgestimmt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Soweit nicht abweichend vereinbart ist die Inbetriebnahme erfolgt, wenn die Messeinrichtungen vom Netzbetreiber entweder an den Kunden vermietet sind oder ähnlich vertraglich mit dem Kunden abgesichert werden. 4.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorliegen der baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Montage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicher zu stellen. Dies betrifft insbesondere die Prüfung der Statik als auch die Netzprüfung beim zuständigen Netzbetreiber. Der Kunde hat auf Verlangen der Promondis energy GmbH den Nachweis über die statischen Anforderungen zu erbringen. Sollte festgestellt werden, dass die Statik für den Verkauf, die Lieferung und Montage unzureichend ist oder der Netzbetreiber mitteilt, dass eine Einspeisung in das öffentliche Netz nicht möglich ist, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. 4.3. Erfasst die Leistung der Promondis energy GmbH die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme, ist der Kunde verpflichtet, eine Abnahme durchzuführen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn a) der Kunde die Leistung trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht abnimmt oder b) der Kunde mit der Nutzung der bestellten Produkte begonnen (z. B. die bestellte Anlage in Betrieb genommen) hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Abnahmeregelungen. 4.4. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Genehmigungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage erforderlich sind (z. B. Baugenehmigung), rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen. 4.5. Der Kunde ist verpflichtet, der Promondis energy GmbH sowie von ihr beauftragten Dritten uneingeschränkt Zugang zu den Gebäuden zu gewähren, soweit diese zur Erbringung der vertraglich vorgeschriebenen und geschuldeten Leistung erforderlich ist. 4.6. Verzögerungen, Mehraufwendungen und Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Pflichten ergeben, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt insbesondere auch für Stillstandskosten und Verzögerungsschäden. 4.7. Der Kunde erhält von der Promondis energy GmbH vor Vertragsschluss etwaige Anforderungen des Herstellers an die Installation, insbesondere Formulare zur Standortregistrierung und zum Montagesystem. Es obliegt dem Kunden, zu prüfen, ob diese Anforderungen des Herstellers erfüllt sind.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5.2. Es gelten in der Auftragsbestätigung abgegebenen Zahlungsziele. Sind keine Teilzahlungen vereinbart, ist die Promondis energy GmbH berechtigt, nach Maßgabe der gesetzliche Bestimmungen Abschlagszahlungen zu verlangen. 5.3. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, werden die Kosten für Verpackung, Zoll, Fracht und Transport vom Kunden getragen. Transportversicherungen oder sonstige Versicherungen können auf Wunsch und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen werden. 5.4. Die Wahl eines angemessenen Versandweges sowie einer angemessenen Versand- und Verpackungsart bleibt der Promondis energy GmbH überlassen. Die Kosten für eine nachträgliche Änderung der Verpackungs- oder Versandart oder des Versandweges auf Wunsch des Kunden hat dieser zu tragen, sofern nicht die Promondis energy GmbH für die Änderung verantwortlich ist. 5.5. Sofern nicht anderes vereinbart, sind Rechnungen binnen zehn (10) Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. 5.6. Die Gefahr der Übermittlung des Rechnungsbetrages trägt der Kunde. Alle Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages trägt der Kunde. 5.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges entfallen alle etwaig gewährten Rabatte und Skonti.

6. Beschaffenheit von Produkten und Leistungen

6.1. Als Beschaffenheit der Produkte gilt nur die Produktbeschreibung im Angebot als vereinbart. Derartige Leistungsbeschreibungen über die verkauften Produkte stellen keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar. 6.2. Leistet der Hersteller der Produkte oder ein Dritter aus der Lieferkette eine Garantie neben den gesetzlichen Rechten, so wird die Promondis energy GmbH diese an den Kunden weitergeben. Eine Haftung der Promondis energy GmbH für die Garantie des Herstellers oder des Dritten besteht nicht. 6.3. Die durch eine Modellrechnung ermittelten Ergebnisse des zu erwartenden Jahresertrags stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung iSd § 434 Abs. 1 S. 1 BGB noch eine Garantie iSd § 443 BGB oder eine sonstige Garantie dar. 6.4. Die tatsächlichen Erträge einer Photovoltaik-Anlage können aufgrund von Schwankungen des Wetters, der Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichtern und anderer Faktoren abweichen, so dass die Promondis energy GmbH dafür keine Haftung übernimmt. Die Promondis energy GmbH ist nicht verantwortlich für bestimmte Einspeisevergütungen oder Netzanschlussverzögerungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Promondis energy GmbH liegen.

7. Gefahrübergang

7.1. Ist die Installation der Produkte vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem eine Anlage gemäß § 3 Nr. 5 EEG technisch betriebsbereit ist, diese also fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde. 7.2. Ist lediglich die Lieferung von Produkten vereinbart und ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Leistungen/Lieferungen das Herstellerwerk verlassen. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr erst bei Übergabe der Produkte an den Kunden über. 7.3. §§ 447 Abs. 1, 644 Abs. 2 BGB finden ergänzend Anwendung. 7.4. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Sache auf den Kunden über.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum der Promondis energy GmbH („Vorbehaltsware“). 8.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern. 8.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Alle Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) werden bereits jetzt in voller Höhe an die Promondis energy GmbH abgetreten und zwar bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Kunden. Die Promondis energy GmbH nimmt diese Abtretung an. 8.4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Promondis energy GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, verpflichtet sich die Promondis energy GmbH auf Verlangen des Kunden den entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben. 8.5. Verarbeitung oder Umbildung sind zulässig und erfolgen stets für die Promondis energy GmbH als Herstellerin und werden unentgeltlich vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der Promondis energy GmbH stehenden Sachen verbunden oder verarbeitet, so erwirbt die Promondis energy GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der verbundenen/verarbeiteten Sache zum Zeitpunkt der Verbindung/Verarbeitung. 8.6. Der Kunde hat die Promondis energy GmbH von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat der Promondis energy GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen, soweit diese nicht von Dritten eingezogen werden können. 8.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Promondis energy GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Die Promondis energy GmbH ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Erlös der Verwertung ist auf Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, wobei die Promondis energy GmbH angefallene Verwertungskosten in Abzug bringen kann.

9. Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Promondis energy GmbH wird personenbezogene Daten des Kunden sowie ggf. dessen Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen speichern und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie wird diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht. Auf die Datenschutzerklärung der Promondis GmbH wird verwiesen.

10. Gewährleistungsfristen

10.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich bei Leistungen und Lieferungen neuer Sachen ein Jahr und ist bei der Lieferung gebrauchter Sachen ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist. 10.2. Ist der Kunde Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre bei Leistung und Lieferung neuer Sachen und ein Jahr bei der Lieferung gebrauchter Sachen. 10.3. Bei Haftung wegen Vorsatzes finden die gesetzlichen Verjährungsfristen Anwendung. 10.4. Die Gewährleistung für Bauleistungen richtet sich je nach Vereinbarung nach den gesetzlichen Bestimmungen oder der VOB/B .

11. Gewährleistung

Gewährleistungsumfang

11.1. Ist der Kunde Kaufmann, findet die Regelung des § 377 HGB Anwendung. 11.2. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.3. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes: Im Fall von Mängeln ist der Kunde ist zunächst nur berechtigt Nacherfüllung zu verlangen. Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt der Promondis energy GmbH. Gelingt es der Promondis energy GmbH auch beim zweiten Mal nicht, die Mängel jeweils innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen, die Mängel auf Kosten der Promondis energy GmbH durch einen Dritten beseitigen lassen oder vom Vertrag zurücktreten. 11.4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Mangel auf ein unsachgemäßes Verhalten des Kunden zurückzuführen ist.

12. Haftung

12.1. Die Promondis energy GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet die Promondis energy GmbH nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung für den jeweils zustande gekommenen Vertrag von fundamentaler Bedeutung ist und auf deren die andere Partei deshalb vertrauen durfte (Kardinalspflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 12.2. Der vorstehende Haftungsausschluss und die Begrenzung der Haftung gelten nicht (i) bei Verletzung des Lebens oder des Körpers, (ii) in den Fällen, in welchen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird, (iii) im Rahmen einer übernommenen Garantie oder (iv) bei Arglist. 12.3. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung. Die Gewährleistungsfristen werden hierdurch nicht beschränkt. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des vorstehenden Absatzes gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 12.4. Soweit die Haftung der Promondis energy GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen der Promondis energy GmbH.

13. Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

14. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15. Schlichtungsverfahren

15.1. Die für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Deutschland, E-Mail: mail@verbraucher‒schlichter.de Internet: www.verbraucher‒schlichter.de Die Promondis energy GmbH weist aber darauf hin, dass es weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle oder einer etwaigen anderen Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. 15.2. Anstelle der Schlichtung durch die dem vorstehenden Absatz genannte allgemeine Stelle erklärt die Promondis energy GmbH sich bereit, freiwillig an einem Schlichtungsverfahren durch einen unabhängigen Mediator, mit dem notwendigen Sachverstand im Bereich Photovoltaik, teilzunehmen. Dieser Mediator wird im sich anbahnenden Streitfall einvernehmlich zwischen der Promondis energy GmbH und dem Kunden ausgewählt. Die Kosten für die Mediation werden zwischen der Promondis energy GmbH und dem Kunden zu gleichen Teilen aufgeteilt, unabhängig vom vorliegenden Sachverhalt und dem Ergebnis der Mediation.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und keine ausschließliche Gerichtsstandsbestimmung entgegensteht.

17. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Anwendung des UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Promondis energy GmbH
Kurfürsten‒Anlage 36
69115 Heidelberg

Social Media